Momentan ist es möglich im Anschluss an die Karenz in Bildungskarenz zu gehen. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Arbeitsmonate betragen, ab 1.1.2012 wieder 12 Monate. Die Bildungskarenz muss in beidseitigem Einvernehmen beschlossen werden – es gibt keinen Rechtsanspruch darauf!

Dauer Bildungskarrenz:
Minimum 2 Monate, Maximum 12 Monate
Kann auch gesplittet werden – 1 Teil Minimum 2 Monate
Ab 1.1.2012 wieder Minimum 3 Monate!

Weiterbildungsgeld:
Der Anspruch besteht laut dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
Die Höhe richtet sich nach dem fiktiven Arbeitslosengeld.
Es ist nicht so einfach sich diesen Betrag selbst auszurechnen – am besten zum AMS gehen und sich dies dort berechnen lassen – es gibt verschiedenste Zu- und Abschläge – die Höhe liegt zwischen 55 % und 80 % des letztens Verdienstes für 14 Monate durch 12 dividiert ….
Voraussetzung: Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber: http://www.help.gv.at/linkaufloesung/linkaufloesung-label-flow?label=FormularBildungskarenz
Dieser Antrag muss 2 bis 4 Wochen vor Antritt der Bildungskarenz beim AMS vorgelegt werden.
Weiterbildungsgeld und Kinderbetreuungsgeld können zugleich bezogen werden!

Weiterbildungsmaßnahmen:
Minimum 20 Stunden pro Woche
Minimum 16 Stunden pro Woche für Personen mit Betreuungspflicht für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
Inskribieren auf der Uni ist auch möglich.

Neuerliche Bildungskarenz:
4 Jahre nach Beginn der letzten Bildungskarenz

Bildungskarenz ist auch Saisonbeschäftigten unter gewissen Bedingungen möglich!

Der Arbeitslosenanspruch bleibt erhalten!