Die Gestaltung der Nachmittagsbetreuung sieht drei Phasen vor: Gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit und Freizeit.

Diese drei Phasen sind wie folgt an der Schule verteilt:

 

Betreuung zwischen Unterrichtsende und Mittagessen

  • Bewegung im Freien
  • Kreatives Spielen
  • Kooperationsspiele

 

Mittagessen
Das dreigängige Menü wird in der Michael-Gaismayr-Straße (unsere Nachbarschule) eingenommen.

Erholungsphase nach dem Mittagessen

 Lernbetreuung

  • Hausaufgabenunterstützung
  • Lernunterstützung bei der Lernbetreuung

 

Freizeit

  • Sport und Bewegung
  • Spiel und Spaß
  • Nutzung der gesamten Infrastruktur der Schule

 

  • Die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung umfasst auch die Einnahme des Mittagessens.
  • Eine Abmeldung vom Mittagessen muss so rechtzeitig erfolgen (in der Regel einen Tag vorher), dass eine Abbestellung möglich ist; ansonsten muss das Essen auch bei Nichtkonsumation bezahlt werden.

 

  • Die Abmeldung vom Tagesheimbetrieb ist laut Schulunterrichtsgesetz nur zu Semester- und Schulschluss zulässig.

 

  • Eine Änderung der regelmäßigen Besuchstage und des allenfalls damit verbundenen Elternbeitrages (auf zwei Tage oder von zwei auf mehrere Tage) ist zu jedem Monatsersten möglich.

 

Öffnungszeiten

  • Das Tagesheim endet Montag bis Donnerstag um ca. 16.00 Uhr, am Freitag nach dem Mittagessen.
  • Innerhalb der obigen Zeiten kann ein Kind im begründeten Einzelfall die Tagesheimschule verlassen, wenn eine Ermächtigung der Eltern vorliegt. Eine Entlassung des Kindes zum gewünschten Termin ist dann nicht möglich, wenn regulärer Nachmittagsunterricht stattfindet, oder wenn sich die Kinder außerhalb des Schulgeländes aufhalten. In letzterem Fall muss das Kind von einer befugten Person am Aufenthaltsort abgeholt werden.

 

Kosten

  • Für den Besuch des Tagesheimes wird zehnmal jährlich – von September bis Juni – ein Elternbeitrag von € 40,- bei Tagesheimbesuch an 3-5 Tagen bzw. € 30,- bei 1-2 Tagen eingehoben. Die Kosten für das Mittagessen  werden nach den tatsächlich konsumierten Mahlzeiten monatlich abgerechnet. Dazu kommt noch ein Verabreichungszuschlag (derzeit € 5,40 pro Monat).

 

  • Ermäßigung Tagesheim Wilten

  • Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen kann bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ermäßigt werden.
    Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft, Maria-Theresien-Straße 18, 4. Stock, Zi. 4206 oder 4209, Tel.: 0512 / 5360-4206 oder -4209, post.schulverwaltung(at)innsbruck.gv.at

Kontakt

Neue Mittelschule Dr. Fritz Prior
Leopoldstraße 15
A-6020 Innsbruck
Telefon +43 0512 / 580 128
Fax. +43 0512 / 580 128 104
Schulleitung: Dir. Dipl.Päd. Hildegund Cernin
direktion(at)hs-prior.tsn.at
http://www.hs-prior.tsn.at/