Kindergeld Reform, Papamonat, Standard-Artikel
SPÖ will doch weiterverhandeln, Karmasin nicht
Karmasin: SPÖ nicht ernsthaft an Einigung interessiert

Kanzler und Vizekanzler zeigten sich zuversichtlich, dass die Verhandlungen zur Reform des Kindergelds fortgesetzt werden können – trotz der Ansage von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP), die Reform des Kindergelds sei für sie „gestorben“.

Die zuständigen Ministerinnen und Minister werden die Gespräche weiterführen“, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) nach dem Ministerrat am Dienstag.

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) äußerte die Hoffnung, dass die Reform durchgeführt werden könne – es sei „halt eine bestimmte Emotion da, die heute auch geäußert wurde“. Angesprochen auf die Verankerung des neuen Modells im Regierungsprogramm ließ Mitterlehner aber ganz allgemein eine Hintertür offen: Im Regierungsprogramm sei „vieles drinnen und wir hoffen, dass wir das meiste davon umsetzen können“. Es gebe aber innerhalb der Regierung Einvernehmen darüber, dass eine Lösung im Sinne der Betroffenen gefunden werden müsse.

Sophie Karmasin (ÖVP) ist auch am Dienstag dabei geblieben: Es werde keine weiteren Verhandlungen zur Reform des Kinderbetreuungsgeldes geben. Die SPÖ sei nicht an einem Kompromiss und einer Lösung interessiert, erklärte sie am Dienstag vor dem Ministerrat gegenüber Journalisten. SPÖ-Vertreter hingegen forderten die ÖVP-Ministerin zu weiteren Gesprächen auf. „Es gibt keinen Kompromiss“, alle Vorschläge aus ihrem Ressort seien abgelehnt worden, wiederholte Karmasin ihre Kritik vom Vortag. Sie meinte weiters, dass die SPÖ „nicht ernsthaft“ an Verhandlungen interessiert gewesen sei. Ebenso wenig an einer Lösung. Der Koalitionspartner habe nur „Machtspielchen“ gespielt, kritisierte die Familienministerin.

Noch am Freitag habe sie der SPÖ einen Vorschlag für einen von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek geforderten Motivkündigungsschutz bei der Familienzeit – dem Papamonat – übermittelt. Auch wäre kein Vater unversichert geblieben, verwies sie auf eine vorgeschlagene Auffangregelung. Ein Vorschlag wäre auch gewesen, den Papamonat von der Reform zu entkoppeln. Grundsätzlich ortet die Ministerin aber andere Motive für die Ablehnung durch die SPÖ. „Ich glaube, zwei Jahre sind genug. Wie lange noch?“, antwortete sie auf die SPÖ-Forderung nach weiteren Gesprächen.

Der Koalitionspartner wolle dieses Gesetz, diese Reform nicht, meinte Karmasin. Sie werde sich daher nun auf das Thema Partnerschaftlichkeit auf andere Weise konzentrieren.

Ganz anders klang dies hingegen bei den SPÖ-Vertretern. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser erklärte vor dem Ministerrat: „So schnell gibt man nicht auf.“ Die Reform und die Familienzeit seien eine „gute Sache“, müssten aber „gescheit ausverhandelt“ werden. Die SPÖ stehe jedenfalls für weitere Verhandlungen zur Verfügung. Welches Bild die Koalitionsparteien in diesem Streit abgeben, wollte sie nicht kommentieren. Sie pochte allerdings darauf, dass die Regelung ordentlich sein müsse und dies besser sei, als dann nachzubessern. So sei etwa das von der Reform ebenfalls betroffene ASVG eine schwierige Materie, und dies müsse „sauber“ geregelt werden.

Auch Sozialminister Alois Stöger sah „keinen Grund, die Verhandlungen zu beenden“. Es gelte, offene Fragen sachlich zu lösen. Auch er wollte den Ton in der Koalition nicht beurteilen. SPÖ-Verhandlerin Gabriele Heinisch-Hosek war am Dienstag nicht beim Ministerrat. Sie ist gerade in New York bei der Sitzung der Uno-Frauenstatuskommission.

Mit dem Entwurf hätten die bisher verfügbaren vier pauschalen Varianten des Kinderbetreuungsgeldes (ab 2017) in ein Konto verschmolzen werden sollen. Die Eltern hätten eine Bezugsdauer zwischen 365 und 851 Tagen (zwölf bis 28 Monate) für einen Elternteil beziehungsweise zwischen 456 und 1.063 Tagen (15,5 bis 35 Monate) für beide Elternteile wählen können. Außerdem wäre der – von der SPÖ lange geforderte – Papamonat vorgesehen gewesen. Damit hätten Väter (nach Zustimmung des Arbeitgebers) 31 Tage lang nach der Geburt zu Hause bleiben können und dafür eine Pauschalsumme erhalten. (APA, sefe, 15.3.2016)

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