Die Änderung der Gruppengrößen in den Tiroler Kindergärten von 25 auf 20 Kinder bringt nicht nur Vorteile mit sich!

Kindergarten Kinderbetreuungsgesetz

Im alten Gesetz gab es ab dem 19. Kind pro Kindergartengruppe eine zweite Betreuungsperson.
Im neuen Gesetz gibt es ab dem 15. Kind pro Kindergartengruppe eine zweite Betreuungsperson.
Die Kinder werden jedoch nicht pro Gruppe gezählt sondern die Berechnung wird auf die Gesamtkinderanzahl pro Kindergarten gemacht!

Bei Schülerhorten ist die Berechnung einfacher: pro Gruppe gibt es eine(n) PädagogIn und eine(n) Assistenzkraft!

Kindergarten Betreuungsschlüssel

Das bedeutet:
Ein Kindergarten mit 50 Kindern in zwei Gruppen bekam nach dem alten Gesetz 4 Betreuungspersonen.
Ein Kindergarten mit 40 Kindern in zwei Gruppen bekomm nun nur noch 3 Betreuungspersonen.

Abgesehen davon, dass sich der Betreuungsschlüssel von 12,5 auf 13,3 verschlechtert hat, gibt es deutlich mehr Probleme beim Mittagstisch, Waldtagen, Krankheitsfällen, Alltags“unfällen“ wie Erbrechen, aufgeschlagene Knie, usw.

Die 3. Betreuungsperson in diesem Beispiel ist auch nur zu Kernzeiten anwesend – zu Randzeiten muss sich eine Betreuungsperson alleine behelfen.

Auch am Beginn des Kindergartenjahres sind Gruppen somit nicht doppelt besetzt!

Kindergarten Ausbau

Kindergärten werden ausgebaut, renoviert und neu gebaut, diese Übergangsphase wird noch bis 2015 andauern.

Das Land Tirol investiert hier einiges, auch werden Assistenzkräfte nun besser gefördert.
Ob die einzelnen Gemeinden und auch die Stadt Innsbruck hier aber das Beste für die Kinder oder doch nur Sparmaßnahmen verfolgen, bleibt abzuwarten!